Die Hausaufgabenbetreuung wird im Klassenverband oder auf Jahrgangsebene gemacht. Die Jahrgangsverantwortlichen kümmern sich begleitend um die Einteilung und Erledigung dieser Aufgaben.
Folgende Zeiten sind gesetzlich vorgeschrieben für die Bearbeitung der Hausaufgaben:
Jahrgang 1 und 2 = 30 Minuten
Jahrgang 3 und 4 = 45 Minuten
Abhängig von der gewählten AG kann es vorkommen, dass die Kinder ihre Hausaufgaben nicht vollständig erledigen können. Im Vorfeld werden die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten darüber informiert und dazu befragt, ob dies mit dem Familienalltag vereinbar und gewünscht ist.
Einsatz von sogenannten Lehrerstunden im Ganztag
Grundlage für den Einsatz in der OGS ist die Zahl der OGS-Gruppen und die Pflichtstunden der Lehrkräfte. Pro OGS-Gruppe erhält die Grundschule einen Stellenzuschlag von 0,2 Stellen, von dem die Hälfte kapitalisiert werden kann. Das Geld geht dann an den OGS-Träger.
Die Schule stellt durch geeignete Vertretungskonzepte sicher, dass Angebote im Ganztag und in der pädagogischen Übermittagsbetreuung, die von Lehrkräften im Rahmen ihrer regelmäßigen wöchentlichen Pflichtstunden angeboten werden, nicht ausfallen und entsprechend ersetzt werden. Dies betrifft vorrangig die Hausaufgabenbetreuung aller Jahrgänge.