Leider konnte der Nikolaus die Erstklässler der Kilian-Grundschule aufgrund der Corona-Pandemie in diesem Jahr nicht persönlich besuchen.
Da in diesem Jahr (aufgrund der Corona-Pandemie) nicht mehrere Klassen gleichzeitig an einem Schulgottesdienst zu St. Martin teilnehmen durften, haben wir uns etwas Neues einfallen lassen.
Die Schulleitung ist in der Zeit des ruhenden Unterrichts täglich von 8.00 Uhr - mindestens 12.00 Uhr in der Schule erreichbar. Die Mails an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! werden auf das Smartphone weitergeleitet, so dass eine durchgängige Erreichbarkeit gegeben ist.
Seit Mittwoch (18.03.) ist die Kilian-Grundschule (wie alle Schulen in NRW) geschlossen. Allerdings wird eine Not-Betreuung angeboten. Zielgruppe dieser Notbetreuung sind Kinder von Eltern, die in sogenanten "besonderen funktionswichtigen Berufen" arbeiten und die keine andere Möglichkeit zur Betreuung der Kinder haben.
Es gibt nun neue Bedingungen für die Notbetreuung. Diese finden Sie auf der Seite der Stadt Lichtenau.
Neureglung der Notbetreuung (Homepage Stadt Lichtenau)
Zu den "besonderen funktionswichtigen Berufen" zählen laut einer Information des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales an die Städte in NRW:
- Gesundheitsvorsorge, Pflege, sowie Behindertenhilfe
- Kinder- und Jugendhilfe
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- nicht polizeiliche Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz)
- Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung)
- Lebensmittelversorgung
- Staat, Justiz und öffentliche Verwaltung
Weitere Informationen zu den Bedingungen entnehmen Sie bitte den verlinkten pdf-Datei bzw. der Information auf der Homepage der Stadt Lichtenau.
Informationen auf der Homepage der Stadt Lichtenau
Informationsschreiben zur Notbetreuung in der Schule (Stadt Lichtenau) (Neureglung)
Liebe Eltern,
heute hat uns das Schulministerium darüber in Kenntnis gesetzt, dass alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen vom 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen werden. Dies bedeutet, dass bereits ab kommendem Montag der Unterricht in den Schulen ruht.
Um im häuslichen Umfeld eine Betreuung der Schülerinnen und Schüler organisieren zu können, gilt für Montag (16.03.2020) und Dienstag (17.03.2020) eine Übergangsregelung. Die Schulen und Offene Ganztagsgrundschule stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Notfallbetreuung sicher. Geregelter Unterricht findet nicht statt. Sie als Eltern entscheiden eigenverantwortlich, ob Sie ihr Kind an diesen beiden Tagen zur Schule schicken.
Zur besseren Koordination und verlässlichen Überprüfung der Anwesenheit und des Schulweges möchte ich Sie im Namen der Schulleitungen bitten, sich mit der Schule (Schulleitung oder Klassenleitung) in Verbindung zu setzen, falls Ihr Kind an einem der beiden o.g. Tage eine Betreuung benötigt und in der Schule zu erwarten ist.
Gleichzeitig möchte ich Sie darüber informieren, dass das Schulministerium an einer Lösung für ein Not-Betreuungsangebot über den 17.03.2020 hinaus arbeitet, welches speziell für Eltern gilt, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen (Krankenhäuser, Rettungsdienst, etc.) arbeiten. Sobald mir hierzu nähere Informationen vorliegen, werde ich Sie umgehend informieren.
Liebe Eltern, in diesen Zeiten haben wir im Umgang mit dem Corona-Virus eine besondere Verantwortung, derer wir uns alle stellen müssen. Ich bitte Sie daher auch weiterhin um einen besonnenen Umgang mit der aktuellen Situation und stehe Ihnen für Fragen und Unterstützung jederzeit gern zur Verfügung.
Alle aktuellen Informationen und Notfallnummern erhalten Sie auf unserer Homepage www.lichtenau.de .
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Hartmann
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