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Ist ein Kind erkrankt und kann nicht am Unterricht teilnehmen, bitten wir die Eltern oder Erziehungsberechtigten, die Schule möglichst frühzeitig zu informieren. Eine verlässliche Krankmeldung hilft uns, die Anwesenheit der Kinder zu überblicken und ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen. Die Abmeldung sollte am ersten Fehltag vor Unterrichtsbeginn über den von der Schule vorgesehenen Meldeweg erfolgen. Bitte geben Sie dabei den Namen des Kindes, die Klasse und – soweit absehbar – die voraussichtliche Dauer des Fehlens an. Eine ausführliche Mitteilung zum Krankheitsgrund ist nicht erforderlich.
Dauert die Erkrankung länger als zunächst angenommen, bitten wir um eine erneute Nachricht. Nach der Rückkehr entschuldigen die Eltern das Fehlen entsprechend den schulischen Regelungen. In besonderen Fällen kann ein ärztlicher Nachweis erforderlich sein.
Bei ansteckenden Erkrankungen ist es wichtig, die Schule zeitnah zu informieren. So können notwendige Schutzmaßnahmen getroffen und andere Kinder sowie Mitarbeitende geschützt werden. Ein Schulbesuch sollte erst wieder erfolgen, wenn das Kind ausreichend genesen ist und ohne gesundheitliche Beeinträchtigung am Unterricht teilnehmen kann.
Erkrankt ein Kind während des Schultages, nehmen wir Kontakt zu den hinterlegten Bezugspersonen auf. Deshalb bitten wir darum, Telefonnummern und weitere Kontaktdaten stets aktuell zu halten. Das Kind darf die Schule nicht allein verlassen, sondern muss von einer berechtigten Person abgeholt werden.
Versäumte Unterrichtsinhalte und Materialien können nach der Genesung in angemessenem Umfang nachgearbeitet werden. Die konkrete Absprache erfolgt mit der Klassenleitung. Vorrang hat jedoch immer die vollständige Erholung des Kindes.
Vielen Dank, dass Sie uns frühzeitig informieren und damit zu einem verlässlichen und fürsorglichen Schulalltag beitragen.